LUKAD Compliance

Wir ste­hen für Ver­bind­lich­keit, Lang­fris­tig­keit und damit für Sicher­heit. Die enge Ver­bun­den­heit zwi­schen der Inha­ber­fa­mi­lie und den Unter­neh­men fin­det sich in der Unter­neh­mens­phi­lo­so­phie wieder.

Wir haben unse­ren Ver­hal­tens­ko­dex („Code of Con­duct“) mit der Neu­auf­la­ge 4.0 in 2022 kom­plett überarbeitet.

Neu: Es gibt von nun an nur noch eine Ver­si­on für Kun­den, Lie­fe­ran­ten und Mit­ar­bei­ter. Der neue CoC ist in meh­re­ren Spra­chen verfügbar.

Mit der Neu­auf­la­ge defi­nie­ren wir die gesetz­li­chen und inter­na­tio­nal gel­ten­den Bestim­mun­gen, den Rah­men unse­rer Wer­te- und Wert­ver­pflich­tun­gen für uns noch deutlicher.

Die Ver­hal­tens­richt­li­nie dient dem Anspruch an uns selbst und unse­re Erwar­tungs­hal­tung an Drit­te, mit wel­chen wir zusam­men­ar­bei­ten. Für jeden von uns ist die Ver­hal­tens­richt­li­nie ein Ver­spre­chen an unse­re Kun­den*, Lie­fe­ran­ten, Geschäfts­part­ner* und wei­te­re inter­es­sier­te Parteien.

Wir hal­ten uns an die Geset­ze der Län­der in denen wir tätig sind. Jeder Mit­ar­bei­ter* ist dafür ver­ant­wort­lich, die jeweils gel­ten­den Geset­ze einzuhalten.

Unse­re Ver­hal­tens­richt­li­nie trägt dazu bei, dass wir durch die Erfül­lung höchs­ter Stan­dards höchs­te Ansprü­che gewährleisten.

Die­se Richt­li­nie und die dort beschrie­be­nen Wer­te sind in Zusam­men­ar­beit mit unse­ren Mit­ar­bei­tern* aus den ver­schie­de­nen Stand­or­ten und Unter­neh­mens­be­rei­chen ent­stan­den und in enger Zusam­men­ar­beit mit unse­ren Com­pli­ance-Beauf­trag­ten auf­ge­stellt und for­mu­liert worden.

Sie spie­gelt unser Enga­ge­ment und die Wer­te unse­res Unter­neh­mens wider: Ver­ant­wor­tung, Inte­gri­tät, Wand­lungs­fä­hig­keit, Leis­tung, aber vor allem auch Wert­schät­zung und Respekt gegen­über jedem Einzelnen*!

Die Ver­pflich­tung auf unse­re gemein­sa­men Wer­te und die dar­aus abge­lei­te­ten Hand­lun­gen sehen wir als Vor­aus­set­zung für unse­ren inter­na­tio­na­len Erfolg. Die voll­stän­di­ge Inte­gra­ti­on unse­rer Ver­hal­tens­richt­li­nie ist für unser glo­bal aus­ge­rich­te­tes Unter­neh­men von ent­schei­den­der Bedeutung.

Sie ver­mit­telt unse­ren Kun­den* Ver­trau­en in unse­re Pro­duk­te, unse­re Dienst­leis­tun­gen und unser Ver­spre­chen. Durch unser Enga­ge­ment stel­len wir sicher, dass wir auf unse­re Leis­tung und unse­re Wahr­neh­mung als ver­ant­wor­tungs­vol­les und inter­na­tio­nal aus­ge­rich­te­tes Unter­neh­men stolz sein können.

Der neue Ver­hal­tens­ko­dex für Kun­den, Mit­ar­bei­ter und Lie­fe­ran­ten fasst unse­re 10 Prin­zi­pi­en zusam­men, die unse­re Zusam­men­ar­beit bestimmen:

  1. Sozia­le Ver­ant­wor­tung und Nachhaltigkeit
  2. Manage­ment­sys­te­me / Qualitätssicherung
  3. Umwelt­schutz und Nachhaltigkeit
  4. Arbeits­recht­li­che Grund­sät­ze
    A. All­ge­mein
    B. Gesund­heit und Sicher­heit am Arbeits­platz
    C. Rauch­ver­bot und Sucht­prä­ven­ti­on
    D. Beschäf­ti­gung von Fami­li­en­mit­glie­dern und Ver­wand­ten
    E. Beschäf­ti­gung von Aus­län­dern*
    F. Kin­der­ar­beit
    G. Zwangs­ar­beit
  5. Geschäfts- und Geschäftsgeheimnisse
  6. Rech­te an geis­ti­gem und gewerb­li­chem Eigentum
  7. Umgang mit unse­ren Geschäfts­part­nern* und Dritten
  8. Kar­tell­ge­set­ze
  9. Anti-Bestechungs- und Anti-Korruptions-Richtlinie
  10. IT-Sicher­heits­ma­nage­ment und Datenschutz

Hin­wei­se, Mel­dun­gen zu Auf­fäl­lig­kei­ten und Anre­gun­gen zur Ver­bes­se­rung oder Opti­mie­rung bzw. bei Ver­dacht auf einen Ver­stoß gegen Recht, Gesetz und unse­re inter­nen Ver­hal­tens­richt­li­ni­en, sowie Feed­back zur Opti­mie­rung der Regu­la­ri­en / Richt­li­ni­en, kön­nen Sie uns über die bekann­ten Kom­mu­ni­ka­ti­ons­we­ge über­mit­teln. Sen­den Sie uns auch ger­ne eine E‑Mail an fol­gen­de Adres­se: compliance@lukad.com

Ergän­zend:

In die­sem Code of Con­duct sind die zur Errei­chung die­ser Zie­le erfor­der­li­chen grund­le­gen­den Regeln, Nor­men und Ver­hal­tens­wei­sen festgelegt.

Der Code of Con­duct gilt für uns alle, die in der oder für die LUKAD ver­bun­de­nen Unter­neh­men tätig sind (“Mit­ar­bei­ter”). Dies sind die Orga­ne, die Füh­rungs­kräf­te, Arbeit­neh­mer (inkl. Leih­ar­beit­neh­mer, u.ä.) und sons­ti­ge Mit­ar­bei­ter der LUKAD Hol­ding GmbH & Co. KG, Wenn im Code of Con­duct die LUKAD genannt wird, sind damit die alle direkt oder indi­rekt davon gesteu­er­ten Unter­neh­men gemeint.

2. Ver­trau­en durch red­li­che und regel­treue Füh­rung der Geschäf­te – eine per­sön­li­che Her­aus­for­de­rung und das Ergeb­nis gemein­sa­mer Anstrengungen

Die­se Zie­le kön­nen wir nur errei­chen, wenn alle Betei­lig­ten hier­an mit­wir­ken. Daher for­mu­liert der Code of Con­duct für alle Mit­ar­bei­ter ver­bind­li­che Anforderungen.

Füh­rungs­kräf­te haben eine Vor­bild­funk­ti­on. Sie tra­gen Ver­ant­wor­tung für das eige­ne Ver­hal­ten und das Ver­hal­ten der Mit­ar­bei­ter in ihrem Zustän­dig­keits­be­reich eben­so wie für die ord­nungs­ge­mä­ße Ein­hal­tung aller dort zur Ver­mei­dung von Repu­ta­ti­ons- und Rechts­ri­si­ken vor­ge­se­he­nen Ver­fah­ren. Sie haben die erfor­der­li­chen und ange­mes­se­nen Maß­nah­men zu ergrei­fen, um die voll­stän­di­ge Ein­hal­tung des Ver­hal­tens­ko­dex bei unse­ren Geschäfts­ver­fah­ren und Vor­ge­hens­wei­sen zu gewährleisten.

Alle ande­ren Mit­ar­bei­ter wer­den dar­in unter­stützt, alle in ihrem Arbeits­um­feld ein­schlä­gi­gen Geset­ze und behörd­li­chen Vor­schrif­ten zu ken­nen und zu beach­ten. Dabei bie­ten die inter­nen Anwei­sun­gen und Richt­li­ni­en wesent­li­che Unter­stüt­zung und Orientierung.

Alle Mit­ar­bei­ter sind gehal­ten, sich in ihrem Arbeits­um­feld red­lich und fair zu ver­hal­ten und jeden Kon­flikt zwi­schen pri­va­ten und den geschäft­li­chen Inter­es­sen der LUKAD oder den Inter­es­sen unse­rer Kun­den zu vermeiden.

Alle Mit­ar­bei­ter wer­den aus­drück­lich ermu­tigt, den Com­pli­ance-Ansprech­part­ner oder ihren Vor­ge­setz­ten anzu­spre­chen, wenn sie fest­stel­len, dass sich jemand mög­li­cher­wei­se nicht regel­kon­form ver­hält. Das kann ver­hin­dern, dass aus klei­nen Pro­ble­men gro­ße wer­den. Kein Mit­ar­bei­ter, der in red­li­cher Absicht Mit­tei­lung macht, muss Nach­tei­le befürch­ten – auch dann nicht, wenn sich die Mit­tei­lung als unbe­grün­det her­aus­stel­len soll­te. Hier­für steht die Unternehmensleitung/stehen die Betriebs­par­tei­en ein. Mit­tei­lun­gen kön­nen auch anonym erfolgen.

Hin­weis zur Ver­wen­dung ein­zel­ner geschlechts­spe­zi­fi­scher Bezeichnungen

Aus Grün­den der ver­ein­fach­ten Les­bar­keit ver­zich­ten wir in gedruck­ten und digi­tal ver­öf­fent­lich­ten Medi­en und Unter­la­gen auf die unter­schied­li­che Ver­wen­dung ein­zel­ner geschlechts­spe­zi­fi­scher Bezeich­nun­gen. Selbst­ver­ständ­lich gel­ten alle Anga­ben stets für sämt­li­che Geschlech­ter und Geschlechts­iden­ti­tät gleichermaßen.

Denn wir beken­nen uns zu Chan­cen Gleich­heit und Viel­falt. Nie­mand wird wegen sei­nes Geschlechts, der Ras­se, der eth­ni­schen oder kul­tu­rel­len Her­kunft, einer Behin­de­rung, der Reli­gi­on oder Welt­an­schau­ung, des Lebens­al­ters oder der jewei­li­gen sexu­el­len Nei­gung benach­tei­ligt oder in sons­ti­ger Wei­se in sei­ner Hand­lungs- und Ent­schei­dungs­frei­heit beein­träch­tigt, her­ab­ge­wür­digt oder belästigt.

Von allen exter­nen Part­nern und Mit­ar­bei­tern* erwar­ten wir, dass sie die Wür­de, die Pri­vat­sphä­re und die Per­sön­lich­keits­rech­te jedes Ein­zel­nen* respektieren.

Was es mit dem Sternchen* auf sich hat 

Hin­weis zur Ver­wen­dung ein­zel­ner geschlechts­spe­zi­fi­scher Bezeichnungen 

Hinweis zur Verwendung einzelner geschlechtsspezifischer Bezeichnungen 

Aus Grün­den der ver­ein­fach­ten Les­bar­keit ver­zich­ten wir in gedruck­ten und digi­tal ver­öf­fent­lich­ten Medi­en und Unter­la­gen auf die unter­schied­li­che Ver­wen­dung ein­zel­ner geschlechts­spe­zi­fi­scher Bezeich­nun­gen. Selbst­ver­ständ­lich gel­ten alle Anga­ben stets für sämt­li­che Geschlech­ter und Geschlechts­iden­ti­tät gleichermaßen. 

Denn wir beken­nen uns zu Chan­cen Gleich­heit und Viel­falt. Nie­mand wird wegen sei­nes Geschlechts, der Ras­se, der eth­ni­schen oder kul­tu­rel­len Her­kunft, einer Behin­de­rung, der Reli­gi­on oder Welt­an­schau­ung, des Lebens­al­ters oder der jewei­li­gen sexu­el­len Nei­gung benach­tei­ligt oder in sons­ti­ger Wei­se in sei­ner Hand­lungs- und Ent­schei­dungs­frei­heit beein­träch­tigt, her­ab­ge­wür­digt oder belästigt. 

Von allen exter­nen Part­nern und Mit­ar­bei­tern* erwar­ten wir, dass sie die Wür­de, die Pri­vat­sphä­re und die Per­sön­lich­keits­rech­te jedes Ein­zel­nen* respektieren. 

compliance@lukad.com

Chief Com­pli­ance Offi­cer LUKAD und STAUFF 

datenschutz@lukad.com

Exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter LUKAD 

Mel­dung zu Auffälligkeiten 

Hin­wei­se und Mel­dun­gen zu Auf­fäl­lig­kei­ten bzw. bei Ver­dacht auf einen Ver­stoß gegen Recht, Gesetz und unse­re inter­nen Verhaltensrichtlinien 

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